Impressum
Deutsches Theater München Betriebs-GmbH
Geschäftsführung: Carmen Bayer und Werner Steer
Werner-Heisenberg-Allee 11
80939 München-Fröttmaning
Aufsichtsrats-Vorsitzender:
Bürgermeister Hep Monatzeder
UST-IdNr. DE 129326080
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Tel.: 089 / 55 234 - 444
Fax: 089 / 55 234 - 234
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Daten entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsches Theater München Betriebs-GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der Deutsches Theater München
Betriebs-GmbH (im folgenden „Theater“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und
Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer
jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn es
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer
beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung
des Kunden und ihre Annahme durch das Theater zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben
werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine
Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.
2.2 Für die Ballsaison ist das Theater - mit Ausnahme der Eigenveranstaltungen - ausschließlich als
Vorverkaufsstelle für Fremdveranstalter tätig. Direkte Vertragsbeziehungen, die Veranstaltung betreffend,
kommen damit ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande.
2.3 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom
Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Eintrittskarten dem Kunden nach vollständigem
Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren werden
dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
2.5 Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf ist das Theater berechtigt,
eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Für Bestellungen
über das Internet ist das Theater berechtigt, eine Internetgebühr zu erheben. Bearbeitungs- und
Internetgebühr beinhalten die Versandkosten und sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.
2.6 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos,
wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.
2.7 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor
Vorstellungsbeginn abzuholen.
2.8 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
2.9 Bitte beachten Sie beim Print@home-Verfahren, dass das Print@home-Ticket nur einmal ausgedruckt
und nicht vervielfältigt oder verändert werden darf.
Für den Fall, dass von diesem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes
am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von dem
Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung
des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen.
Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt das Theater keinerlei Verantwortung.
§ 3 Allgemeine Hinweise zum Eintrittskartenverkauf via Internet
3.1 Der komplette Internet-Webshop inklusive Fulfillment und Zahlungsabwicklung wird von der Firma München Ticket GmbH, Seidlstr. 30, 80335 München im Namen und auf Rechnung des Theaters betreut und betrieben. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Theater zustande.
3.2 Der Ticketkäufer muss sich zum Kauf von Tickets über das Internet beim Theater registrieren. Der Ticketkäufer vergibt dabei sein Passwort selbst. Das Passwort sowie die übrigen Kundendaten können im Kundenkonto vom Ticketkäufer jederzeit geändert werden. Das Theater empfiehlt, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern.
Der Ticketkäufer ist dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Ticketkäufer haftet für jeden schuldhaften und von ihm verursachten Missbrauch.
3.3 Der Bestellvorgang vollzieht sich wie folgt:
3.3.1 Der Ticketkäufer kann vor oder nach der Registrierung die von ihm gewünschten Plätze - sofern diese noch frei sind - über eine so genannte "Bestplatz-Option" (die besten verfügbaren Plätze werden vom System vorgeschlagen) oder über den Saalplan manuell wählen.
Sofern ermäßigte Preise angeboten werden und die Voraussetzungen beim Ticketkäufer vorliegen, kann er dann einen ermäßigten Preis wählen.
3.3.2 Im Anschluss kann der Ticketkäufer die gewünschte Liefer-/Versandart (Versand, Abholung oder Print@Home) sowie die Zahlungsart wählen.
3.3.3 Nachdem der Ticketkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, wird die Bestellung im Überblick nochmals angezeigt und muss von ihm bestätigt werden. Es besteht die Möglichkeit, hier sämtliche Daten nochmals zu ändern.
3.3.4 Nach Bestätigung der Daten erfolgt eine Bestätigung der Bestellung, die dem Ticketkäufer auch per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird.
3.3.5 Pro Bestellvorgang ist der Ticketkauf über das Internet auf die Anzahl von 19 Tickets beschränkt. Das Theater behält sich vor, für bestimmte Veranstaltungen die Zahl der Tickets je Bestellvorgang anzupassen. Ebenfalls behält sich das Theater vor die Anzahl der bestellbaren Tickets pro Ticketkäufer zu beschränken und darüber hinaus gehende Bestellungen einzelner Ticketkäufer wieder zu stornieren.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
4.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer
zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, Lastschrift, Barzahlung
oder Kreditkarte erfolgen.
4.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung
rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung
der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig
bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem
höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 5 Beginn / Einlass
5.1 Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
5.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler
und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.
5.3 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.
§ 6 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie
die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.
§ 7 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
7.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket
für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den
Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater
unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen.
Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten)
sind ausgeschlossen.
7.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung
abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.
7.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen.
Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem
Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
7.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten
ist ausgeschlossen.
7.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
§ 8 Ermäßigte Eintrittspreise
8.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater
gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theaterkasse bzw. beim
telefonischen Vorverkauf zu erfragen.
8.2 Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden
Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis
beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis
vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
8.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
8.4 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 9 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
9.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen
untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur
Aufbewahrung abgegeben werden.
9.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis
zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der
Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den
Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
9.3 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im
Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung
vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
§ 10 Hausrecht / Hausordnung
10.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher
belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten
in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das
Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
10.2 Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung ist untersagt.
10.3 Die Hausordnung des Theaters wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der
Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.
10.4 Die Veranstaltungen des Theaters sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Änderungen
für einzelne Produktionen sind an der Theaterkasse bzw. den Vorverkaufsstellen zu erfragen.
§ 11 Garderobe
11.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an
der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
11.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer
Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände
dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher
der berechtigte Empfänger ist.
§ 12 Fundsachen
12.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben.
12.2 Der Verlust von Gegenständen ist bei dem Bühnenpförtner oder beim Garderobenpersonal zu melden.
§ 13 Haftung / Schadensersatz
13.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
13.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter
oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen
Pflichten verletzt worden sind.
13.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
13.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern derjeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 14 Datenschutz
14.1 Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des
Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
14.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der
Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.
§ 15 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
15.1 Es gilt deutsches Recht.
15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus
der Geschäftsbeziehung ergeben, ist München, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für
diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen
die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

